Wasserschaden! Was zahlt welche Versicherung?

Wasserschaden: Welche Versicherung ist zuständig und wie verhalten Sie sich richtig?

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Bei einem Wasserschaden kann die Frage, welche Versicherung welchen Schaden übernimmt, komplex sein. Es hängt von der Ursache des Wasserschadens und den betroffenen Bereichen ab. Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Versicherungen und welche Schäden sie normalerweise abdecken:

1. Hausratversicherung

Die Hausratsversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt, z.B. Möbel, Elektrogeräte, Kleidung. Bei Wasserschaden zahlt diese Versicherung bei:

  • Leitungswasserschäden (z.B. geplatzte Wasserrohre)
  • Schäden durch Regenwasser (wenn es z.B. durch ein offenes Fenster eindringt)
  • Schäden durch Überschwemmungen (falls diese explizit mitversichert sind)

2. Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst und festen Bestandteilen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, z.B. Wände, Böden, Dach. Bei Wasserschaden zahlt diese Versicherung bei:

  • Leitungswasserschäden (z.B. geplatzte Wasserrohre, defekte Waschmaschinenanschlüsse)
  • Schäden durch Starkregen, Hagel, oder Schmelzwasser, das ins Gebäude eindringt
  • Schäden durch Überschwemmungen (falls diese explizit mitversichert sind)

3. Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen Personen oder deren Eigentum zufügt. Bei Wasserschaden zahlt diese Versicherung bei:

  • Schäden am Eigentum Dritter, z.B. wenn ein Wasserschaden im eigenen Mietobjekt den Nachbarn unter Ihnen betrifft
  • Schäden durch fahrlässiges Verhalten, z.B. wenn Sie vergessen, den Wasserhahn abzudrehen und dadurch ein Wasserschaden entsteht

4. Elementarversicherung

Die Elementarversicherung deckt Schäden durch Naturereignisse, die nicht in den Standarddeckungen der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten sind. Bei Wasserschaden zahlt diese Versicherung etwa bei:

  • Überschwemmungen, Rückstau, Erdrutsche, Erdbeben, und ähnliche Naturkatastrophen

5. Mietrechtliche Bestimmungen

  • Mieter: Sollte der Mieter durch einen Wasserschaden Einrichtungsgegenstände verlieren oder beschädigt werden, kann er diese Schäden über seine Hausratversicherung regulieren.
  • Vermieter: Schäden am Gebäude oder an fest verbauten Einrichtungen wie Küche und Bad werden über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters reguliert.

Wichtige Hinweise:

  • Vorsichtspflicht: Versicherungsnehmer haben eine Sorgfaltspflicht und müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu verhindern. Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen.
  • Schadenmeldung: Schäden sollten unverzüglich der zuständigen Versicherung gemeldet werden, um eine schnelle Schadensregulierung zu gewährleisten.
  • Deckungsumfang: Prüfen Sie Ihren individuellen Versicherungsvertrag, da der Deckungsumfang variieren kann.

Es ist empfehlenswert, im Vorfeld eine klare Vorstellung davon zu haben, welche Versicherungen man abgeschlossen hat und welche Risiken abgedeckt sind, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.